Freitag, 7. April 2023
Aufrufe : 286
von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Seit 2019 kann der Karfreitag als sog. persönlicher Feiertag aus dem Urlaubskontingent als arbeitsfreier Tag gewählt werden. Vor 2019 galt der Karfreitag als Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirche H. B. und A. B., der Altkatholischen Kirche sowie der Methodistenkirche.